Der Evangelische Arbeitskreis (EAK) der CDU Rems-Murr fordert die politisch Verantwortlichen im Bund und in Europa daher auf, an dieser Rezeptpflicht für die „Pille danach“ festzuhalten.
Vorrang des gesundheitlichen Schutzes
Wie jeder medizinische Wirkstoff kann auch Levonorgestrel, der maßgebliche Wirkstoff in der „Pille danach“, zu Nebenwirkungen führen. Diese Risiken können nicht anhand eines Beipackzettels selbst oder am Apothekenschalter abgeschätzt werden. Dazu muss ein Arzt die Frau, welche das Präparat einnehmen möchte, sehen, ihren individuellen gesundheitlichen Zustand und die bei ihr gegebenen besonderen gesundheitlichen Risiken beurteilen können. „Der Gang zum Arzt vor der Einnahme des Präparats dient also gerade und vor allem dem gesundheitlichen Schutz der Frau“, so EAK-Kreisvorsitzender David Müller. Die Rezeptpflicht müsse im Übrigen auch für das neuere Präparat mit dem Wirkstoff Ulipristalacetat gelten. Der Vorrang des gesundheitlichen Schutzes der Frau gelte auch für dieses Präparat.
Die „Pille danach“ wirkt nur, wenn sie innerhalb kurzer Zeit eingenommen wird.
Die hohe Dichte an Ärzten und Krankenhäusern in Deutschland garantiert jeder Frau, dass sie jeden Tag, auch am Wochenende, einen Arzt für eine Verschreibung findet. Aus der notwendigen Einnahme innerhalb kurzer Frist lässt sich in Deutschland jedenfalls keine Notwendigkeit ableiten, die „Pille danach“ rezeptfrei zu stellen.
„Die „Pille danach“ ist kein Ersatz für andere Verhütungsmöglichkeiten“, betonte David Müller. Sie sei keinesfalls ein Regelpräparat zur Empfängnisverhütung. Wer häufiger „auf Risiko“ handle, in der Hoffnung auf die „Pille danach“, der brauche umso mehr den ärztlichen Rat und die Beratung über andere, frühere und mit geringeren Gesundheitsrisiken verbundene Verhütungsmöglichkeiten.
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