Gegenwärtig ist in Deutschland die aktive Sterbehilfe verboten, nicht aber die gewerbs- und geschäftsmäßige Beihilfe zum Suizid. Vor diesem Hintergrund wird sich voraussichtlich auch der Deutsche Bundestag mit einem Verbot der geschäftsmäßigen Suizidbeihilfe befassen. In Belgien, den Niederlanden, in Luxemburg und der Schweiz sind die Regelungen sehr viel freizügiger.
Unterschiedliche Aspekte
Die Kirchen, die Ärzteschaft und viele christdemokratische Politiker lehnen jedoch eine Öffnung ab und wollen „Sterbehilfeorganisationen“ verbieten. Über die unterschiedlichen Aspekte des Themas wollen wir mit Ihnen unter Beteiligung von Experten aus den Bereichen Medizin, Rechtswissenschaften, Theologie und Diakonie ins Gespräch kommen.
Im August 2014 fand dazu eine Podiumsdiskussion in der Konrad-Adenauer-Stiftung statt:
Angelika Behm
Geschäftsführerin des Diakonie-Hospizes Wannsee
Prof. Dr. Gerhard Seher
Lehrstuhl für Strafrecht und Strafverfahrensrecht, Freie Universität Berlin
Prof. Dr. Notger Slenczka
Lehrstuhl für Systematische Theologie, Humboldt-Universität zu Berlin
Dr. Jürn von Stünzner-Karbe
Facharzt für Innere Medizin, Briesen
Moderation:Dr. Matthias Kamann
Politik-Redakteur der Tageszeitung DIE WELT
Hans-Georg von der Marwitz MdB
Ländervorsitzender des Evangelischen Arbeitskreises
der CDU Berlin-Brandenburg
Dr. Norbert Arnold
Teamleiter Gesellschaftspolitik
HA Politik und Beratung der Konrad Adenauer Stiftung
Konrad Adenauer Stiftung
Aus Erfahrung lernen
Das letzte Jahr der Lutherdekade
Das eak-Journal, ganz neu gestaltet
Erfahrungsbericht aus einer anderen Perspektive
Erfahrungsbericht aus einer anderen Perspektive
Micha Ullmann in Berlin mit „Stufen”
Das Ende der Welt
Pfarreinführung in Charlottenburg als Politikum